Das Landgericht Braunschweig hatte über die Frage zu entscheiden, ob einem Angeklagten in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Wolfenbüttel ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, weil in dem Verfahren ein von der Polizei in Auftrag gegebenes und erstelltes Gutachten ein Rolle spielte.
In seiner Entscheidung hat das Landgericht Braunschweig festgestellt, dass das Gutachten überflüssig war und dass durch die Einholung unnötig Steuergelder eingesetzt worden waren.
Dieser Eintrag wurde verfasst am Mittwoch, 7. Januar 2009 um 10:07 und in der Kategorie Allgemeines und Sonstiges, News, Politik abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.



Artikel kommentieren »
Diesen Artikel kommentieren