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Okt '06
Hier oder hier berichtet das Blog “Strafprozesse und andere Ungereimtheiten” aus Braunschweig über ein wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, wonach ED-Behandlungen durch die Polizei nur unter strengen Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen.



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