Mit aus meinen Augen höchst zweifelhaften Methoden werden in Braunschweig Alkoholtestkäufe durchgeführt, um das an sich vernünftige Ziel zu erreichen, Alkoholverkäufe an Jugendliche zu verhindern.
So wurde in einem jetzt vom Amtsgericht Braunschweig entscheidenen Fall eine 17-Jährige kurz vor ihrem 18. Geburtstag losgeschickt, die laut Braunschweiger Zeitung äußerlich schon recht erwachsen wirkte. Das macht den Eindruck, der wahre Hintergrund könnte nichts weiter als gnadenlose Abzockerei sein.
Man muss sich die Frage stellen, ob es nicht deutlich mehr Sinn macht, Jugendliche einzusetzen, bei denen keine Verwechselungsgefahr mit einem Erwachsenen besteht.
Der zuständige Richter am Amtsgericht Braunschweig,Winrich Steinberg, soll gesagt haben: “Wenn jemand nicht zweifelsfrei 60 ist, besser dreimal fragen. Und den Ausweis zeigen lassen.”
Warum der Verteidiger in solch einem Fall (agent provocateur, Irrtumsproblematik, Fahrlässigkeitsfrage) den Einspuch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen hat, ist ohne weiteres nicht nachvollziehbar.
Ursprung: www.strafjurist.de



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