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Feb '09

Die VIER STRAFVERTEIDIGER berichten: Alkoholisierung schließt Heimtückemord nicht aus

Die “VIER STRAFRVERTEIDIGER“, die Rechtsanwälte Kerstin Rueber aus Koblenz, Bernd Eickelberg aus Braunschweig, Carsten Hoenig aus Berlin und Werner Siebers aus Braunschweig, sämtlichst auch Vorstandsmitglieder der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V., informieren sporadisch über strafrechtliche Themen, die auch den Nichtjuristen interessieren dürften.

Hier geht es um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Strafsachen, dem höchsten ordentlichen Gericht, wenn es um die Frage der Strafbarkeit geht, in der klargestellt wird, dass es gerade nicht so ist, wie viele meinen, dass Alkoholgenuss grundsätzlich zu einer milderen Bestrafung führt. Obwohl der Täter getrunken hatte, geht der BGH davon aus, dass Mord und nicht nur Totschalg im Raume steht.

Dieser Eintrag wurde verfasst am Samstag, 28. Februar 2009 um 05:59 und in der Kategorie Allgemeines und Sonstiges, Leben und Wohnen, News, Politik abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.

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