Do
30
Okt '08
Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt in einem Fall entschieden, dass das Land Wiedergutmachung für Polizeiwillkür leisten muss. Jeder, der sich erheblicher Willkür von Behörden ausgesetzt wird, sollte sich anwaltlich beraten lassen.
Dieser Eintrag wurde verfasst am Donnerstag, 30. Oktober 2008 um 14:58 und in der Kategorie Allgemeines und Sonstiges abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.



Artikel kommentieren »
Diesen Artikel kommentieren